Es muss möglich sein, seiner Kirche
anzugehören und die finanzielle Unterstützung
an die Kirche auf andere
Weise " ohne das Kirchensteuereinzugsverfahren
" zu leisten. Was beim
"Streitpunkt Kirchensteuer" aber
noch viel schwerer wiegt, ist die Tatsache,
dass die Taufe zur Begründung
der Kirchensteuerpflicht missbraucht
wird. Wenn der Dietrich-Bonhoeffer-
Verein (dbv) diesen Missbrauch kritisiert,
möchte er nicht etwa die Taufe
abwerten oder sich gegen die Kindertaufe
aussprechen. Ganz im Gegenteil
möchte er die Bedeutung der Taufe als
geistliches Geschehen unterstreichen,
indem die Begründung einer
Zahlungsverpflichtung an die Kirche
von der Taufe abgekoppelt wird.