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Lange Zeit gerieten die Gesundheitsämter ins Abseits, ihre Aufgaben wurden von den selbstständigen Ärzten übernommen. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie rufen alle danach, die vernachlässigten und kaputt gesparten Gesundheitsämter besser auszustatten. Gine Elsner stellt die Funktion dieser gesundheitspolitischen Institution dar und zeichnet ihre Geschichte nach.
Der öffentliche Gesundheitsdienst begann im 19. Jahrhundert in Preußen mit den Kreisärzten und der Cholera. Schließlich standen den staatlichen Kreisärzten kommunale Gesundheitsamtsärzte der Gemeinden gegenüber. Denn die Städte stellten eigene Stadtärzte für ihre städtischen Hygienemaßnahmen an. Der Dualismus - Staat versus Gemeinde - führte zu Konkurrenz und Durcheinander bzw. Nebeneinander. Die staatlichen Kreisärzte waren eher konservativ bis reaktionär, die Kommunalärzte - besonders in Berlin - liberal oder gar sozialdemokratisch; vor allem jüdische Ärzte strebten in diese städtischen Positionen.
Sie wurden wie die sozialdemokratischen Ärzte 1933 entlassen. Der Nazistaat vereinheitlichte das Gesundheitswesen, alle Gesundheitsämter wurden staatlich. Sie dienten nun der eugenischen »Ausmerzung«. Die Amtsärzte beantragten Sterilisationen und waren eingebunden in die Kindereuthanasie; Amtsärzte waren umfangreich für die »Erb- und Rassepflege« zuständig: für das »Ehetauglichkeitsgesetz« und für Zwangsarbeiter.
Die Alliierten ließen die Gesundheitsämter weitgehend ungeschoren, denn sie brauchten sie gegen Seuchen und unzureichende Hygienebedingungen. Im Kalten Krieg wurden kollektive Gesundheitseinrichtungen als »kommunistisches Teufelswerk« angesehen und die selbstständigen Artzpraxen favorisiert. Das Gesundheitsamt geriet ins Abseits. Bis Corona kam.