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Schon vor hundert Jahren forderten eine Million Berliner Beschäftigte in einem großen Streik »entscheidenden Einfluss auf Produktions-, Lohn- und Arbeitsverhältnisse«. Sie konnten sich nicht durchsetzen.
Auch für heutige Betriebsräte ist die Frage nach ihren Rechten fundamental. Kolleginnen und Kollegen erhalten zum Beispiel Firmenhandys, über die sie zu jeder Tageszeit von ihren Vorgesetzen erreichbar sind. Oder das Unternehmen will Überstunden anordnen. Oder Arbeitsplätze werden umstrukturiert, alte Tätigkeiten fallen weg, neue Arbeiten kommen hinzu. Die Kolleg*Innen haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, Angst vor zusätzlichen Belastungen. Kann der Betriebsrat Maßnahmen der Betriebsleitung verhindern? Kann er sie abändern? Kann er die Folgen mildern?
Es ist das Betriebsverfassungsgesetz, in dem wir Antworten auf diese Fragen finden. Es legt fest, in welchem Umfang Arbeitnehmer*innen Gegenmacht aufbauen können. Seine Geschichte ist eine lange Geschichte des Klassenkampfes, bei dem allzu viele und viele grundlegende Kapitel von den Unternehmern gewonnen wurden. So können Betriebsräte bis heute nicht den Einsatz von Leiharbeitskräften verhindern, nicht die Ausgliederung von betriebsinternen Tätigkeiten an Fremdfirmen mit miserablen Löhnen, nicht Massenentlassungen, sie können nicht die Umstellung von Rüstungsproduktion auf zivile Produktion (Konversion) oder die Schaffung von umweltfreundlichen Ersatzarbeitsplätzen in der Autoindustrie (Transformation) erzwingen.