Gesetzgeber, Finanzverwaltung und Rechtsprechung waren weiterhin aktiv und haben für zahlreiche Änderungen rund um die betriebliche Altersversorgung gesorgt. So gibt es Neuigkeiten bei der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG in Verbindung mit bereits bestehenden 40b-Versicherungen, erste Erfahrungen mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung und endlich eine praktikable Lösung für die Verbeitragung privat fortgeführter Direktversicherungen. Alle diese Änderungen wurden in der 9. Auflage des bAV-Standardwerkes berücksichtigt.
Experten und Praktiker können sicher sein, wieder auf dem neuesten Stand zum 1.1.2019 informiert zu sein.