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Auch erhältlich bei der BDF Infoservice GmbH, Frankfurt (bdf-infoservice(at)bgl-ev.de).
Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen hat die Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) e.V. herausgegeben. Anlass für die Aktualisierung war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), der die Mitteilungspflichten zum Bodenrisiko bei eingesetzten Autokranen und Schwertransporten in der bisherigen geregelten Form für unwirksam erklärte und neue Klarstellungen forderte. Diese Anforderungen sind in die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BSK mit eingeflossen und sind in dieser Ausgestaltung sowohl was Pflichtenkreis des Auftraggebers und des Auftragnehmers anbelangt einzigartig.
Weitere wesentliche Änderungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten - AGB-BSK Kran + Transport 2020" sind:
Bessere Übersichtlichkeit durch erläuternde Überschriften
Klare Definition der zu überbringenden Leistungen
Verbesserte Darstellung der Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer je Leistungsbereich
Neugestaltung der Informationspflichten zum Bodenrisiko
Ergänzung von Haftungsausschlüssen auch bei See- und Binnenschifffahrtstransporten
Erhöhung der Meistbegünstigungsklausel von 500.000 EUR auf 600.000 EUR
Somit werden bestimmte Rechte und Pflichten neu geregelt, die Auftraggeber wie Auftragnehmer kennen sollten. Damit stehen für Grobmontage-, Kran- und Transportdienstleistungen sowie die dazugehörigen Tätigkeiten, die im Interesse aller Vertragsparteien durchgeführt werden, die (allgemeinen) Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten als Orientierungshilfe und/oder als vorformulierte Vertragsbedingungen der Branche zur Verfügung. Das gilt auch für die Gestellung von Geräten nebst Bedienungspersonal.
Das Buch richtet sich an Unternehmer für Schwerguttransport und Kranarbeiten, Auftraggeber, Fahrzeughersteller, Rechtsanwälte, Softwareunternehmen der Schwergutbranche und Richter, Versicherer und Versicherungsmakler.