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Die vorliegende Arbeit zeigt die neue Rechtslage im Arbeitnehmerdatenschutz auf und erörtert diese. Beginnend mit dem Bundesdatenschutzgesetz werden zunächst die wichtigsten Regelungen des Arbeitnehmerdatenschutzes und insbesondere auch die Neuregelung des § 32 BDSG erläutert. Anschließend erfolgt eine kurze Einordnung des BDSG in den europarechtlichen Rahmen, hinsichtlich des Anwendungsbereichs des BDSG bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Besonderer Bedeutung, weil der Praxis am Nächsten, kommt dem Kapitel "Datenschutz in Unternehmen" zu. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Überwachung von Telefon, Internet und E-Mail sowie neuer Techniken zur Bewegungsdatenerfassung wird erläutert. Schließlich werden die Möglichkeiten des Betriebsrats aufgezeigt, auf die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten der Beschäftigten durch den Arbeitgeber Einfluss zu nehmen. Zu nennen ist hier vor allem das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, welches z.B. bei der Installation einer Videokamera im Betrieb greift, die Arbeitsabläufe überwachen soll. Im Anschluss wird die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erörtert, hinsichtlich der Fragen, wann ein solcher bestellt werden muss, wer sich für das Amt eignet und welche Aufgaben er innehat. In diesem Zusammenhang wird auch die Rolle der Aufsichtsbehörde erklärt.
Abschließend erfolgt eine Schlussbetrachtung, in der Stellung genommen wird zum Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland, den Defiziten in der derzeitigen Rechtslage, der Notwendigkeit eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes und zu zwei aktuellen Diskussionsentwürfen für ein solches.