Die genaue Zahl der Sterilisationen nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zwischen 1934 und 1945 ist nicht bekannt. Auch die genaue Zahl der Verfahren nach dem Gesetz ist nicht bekannt. Im Buch sollen diese Zahlen kontrolliert geschätzt werden.
Zunächst werden die Hauptbestimmungen des Gesetzes (Kapitel 2) und die wichtigsten bislang vorliegenden Schätzungen zur Zahl der Verfahren bzw. der durchgeführten Sterilisationen nach dem Gesetz (Kapitel 3) wiedergegeben. Anschließend ist die Zahl der Verfahren im Altreich zu schätzen (Kapitel 4). Dazu werden in Kapitel 4.1. Jahreszahlen der Verfahren in einzelnen Bezirken aufgelistet und es wird auf der Basis der Prozentverteilung der Verfahren auf die Jahre 1934 bis 1945 jedes Bezirks eine Hochrechnung auf das Gebiet des Altreichs durchgeführt (die Verfahrenszahl für das Reich ist von 1934 bis 1936 bekannt). In Kapitel 4.2. wird das arithmetische Mittel errechnet. Dieser Wert ist die Basis für die Schätzung der Zahl der tatsächlich durchgeführten Sterilisationen nach dem Gesetz auf dem Gebiet des Altreichs in Kapitel 5. Der Weg führt dabei über die (nicht einfache) Schätzung des Prozentanteils der Verfahren, die zu Sterilisationen führten. Im Schlusskapitel 6 werden die Ergebnisse zusammengefasst.