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Es geht um das Recht der Kinder auf eine kindgerechte Kindheit. Die Erwachsenen müssen zeitweise loslassen. Kinder brauchen freies Spiel und viel Bewegung. Überbehütet und zu dick sind viele heute. "Weg vom Rockzipfel und Bildschirm, hinein ins wirkliche und wilde Leben", ist meine Forderung. Dazu brauchen die Kinder Kindergesellschaften. Das ist nicht nur meine Erfahrung als Kind, das bestätigen uns auch die Verhaltensforscher. Von der "Republik der Kinder" bei Naturvölkern spricht Irenäus Eibl-Eibesfeldt.Kindergarten und Kita sind für unsere Kleinen der erste Schritt ins Leben. Was brauchen sie dort an Erziehung und Bildung? Was ist der Unterschied? Warum ist beides nötig? Wie und wo sollen sie vermittelt werden? Wie viel Bildung braucht und verkraftet das Vorschulkind? Schon Fremdsprachenunterricht?Um die Bedürfnisse der Familie, der berufstätigen Eltern zu befriedigen, brauchen wir die Kita (Kindertagesstätte). Doch in der "Kita der Zukunft" sollen die hauptamtlichen Fachkräfte Eltern und Ehrenamt willkommen heißen. Starre Öffnungszeiten und der Ausschluss der Eltern sind von gestern. Erziehungsfragen sollen gemeinsam erörtert werden, Erziehungsberatung ist zu leisten. Wir gehen einen Schritt weiter. Im "Kita-Rat" sollen die Eltern mitentscheiden, zusammen mit den Erziehern und Vertretern der Gemeinde (Kostenträger der Kita). Der Kita-Rat bestimmt, was geschieht.Schließlich sollen die Kita und die Grundschule mit anderen Einrichtungen der Gemeinde (Sportstätten u.ä.) zu "Häusern für Familien" zusammengefasst werden. Das ist der Schlussstein. Alle Generationen, Vereine, Alleinstehende und Senioren sind im "Haus für Familien" willkommen. Nicht nur Bildung und Erziehung, auch Sport und Freizeit, Kultur und Geselligkeit sollen zusammengeführt werden. Dazu brauchen wir volksgewählte "Kulturbürgermeister". Ihnen obliegt die Leitung und Verantwortung für Kita und Schulen, Vereine, Kultur und Soziales.Diese "Kita der Zukunft" im gemeindlichen "Haus für Familien" ist der erste Baustein für einen "Bürgerstaat". Schon hier gilt: Mitwirkung und Mitbestimmung der Bürger!