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Dieses Buch ist ein auf Fragen des (deutschen) Öffentlichen Rechts - des Verfassungs- und Staatsrechts - und des Völkerrechts konzentriertes Plädoyer gegen metaphysische Konzeptionen des Rechts und für einen vorsichtigen, durch die Menschenrechtsnormen gezähmten, nicht-legalistischen Rechtspositivismus, der Fragen nach der Legitimität von Recht und Staat stellt. In seiner gemäßigten Version räumt dieser Rechtspositivismus eine teilweise Überlappung von Rechten und moralischen Verpflichtungen ein. Er begründet unter Berücksichtigung des inner- und transgesellschaftlichen Pluralismus und des weltweit tatsächlich bestehenden Rechtspluralismus - aber im Gegenzug zu Kultur- und Rechtsrelativismus - die Antwort auf die Frage, welcher Universalismus faktisch möglich ist. Die Antwort lautet: Voneinander abweichende Begründungen für die Anerkennung der Menschenrechte und des ius cogens sind möglich; deren Implementierung, Anwendung und Schutz hat aber die Grenzen des transkulturell und mit universeller Geltung vereinbarten juridischen Kosmopolitismus zu respektieren.