In Wohnungseigentumsanlagen obliegt die Verwaltung dem Verwalter, den Wohnungseigentümern und dem Verwaltungsbeirat, sofern ein solcher gewählt wird.
So sagt es das Gesetz. Wichtig ist in erster Linie, dass sich die Wohnungseigentümer grundsätzlich darüber im Klaren sind, dass die Entscheidung über alle Verwaltungsangelegenheiten allein ihnen obliegt. Der Verwalter führt ihre Beschlüsse aus, er hat keine Entscheidungsbefugnisse.
Um sich selbst aber nicht um alle Angelegenheiten kümmern zu müssen, beispielsweise um die Prüfung der Jahresabrechnung, können die Wohnungseigentümer einen Verwaltungsbeirat wählen, der diese Aufgaben wahrnimmt.
Darüber hinaus soll der Beirat den Verwalter bei dessen Tätigkeit unterstützen und in diesem Rahmen aber auch als Mittler zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter tätig sein. Diese nach dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung überarbeitete Broschüre soll Wohnungseigentümern und ihren Verwaltungsbeiräten Wegweiser und Ratgeber sein für eine ordnungsmäßige Verwaltung ihres Eigentums und für ein gedeihliches Zusammenleben im Interesse aller Eigentümer und Bewohner ihrer Wohnungseigentumsanlage.