Die Reisekosten sind mit Wirkung vom
- 1.2014 neu geregelt worden. Es kommt entscheidend darauf an, ob es sich um Auswärtstätigkeiten handelt oder um Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb bzw. erster Tätigkeitsstätte. Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (= Geschäftsreise) liegt vor, wenn
- ein Unternehmer außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der Betriebsstätte, die den Mittelpunkt
seiner auf Dauer angelegten betrieblichen Tätigkeit bildet, tätig wird,
- ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte
beruflich tätig wird.
Die Ausführungen sind leicht verständlich und durch viele Praxisbeispiele problemlos nachvollziehbar. Dieses Werk bietet eine umfassende Darstellung des steuerlichen Reisekostenrechts, unter besonderer Berücksichtigung der Besonderheiten für GmbH-Geschäftsführer, z. B. auch
- wann es vorteilhaft ist, die erste Tätigkeitsstätte festzulegen und wann es sinnvoll ist auf eine Festlegung
zu verzichten,
- dass kostenlose Mahlzeiten nicht mehr als Arbeitslohn zu erfassen sind, wenn dem Arbeitnehmer eine
Verpflegungspauschale zusteht,
- wie die Zweitwohnung am Beschäftigungsort im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ab 2014
abgerechnet wird.
Das BMF-Schreiben vom
- September 2013 zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 ist bereits berücksichtigt.