Die Umstellung des Jahresabschlusses auf die Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) duldet keinen Aufschub mehr.
Alle Kapitalgesellschaften müssen zwingend einen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellen. Dabei sind die Neuregelungen des BilMoG erstmals für das Jahr 2010 ohne Wenn und Aber anzuwenden.
Es gelten neue Wahlrechte, neue Bewertungsmaßstäbe, neue Aktivierungs- und Passivierungsvorschriften. Ferner sind unterschiedliche Vorgaben für die Handels- und Steuerbilanz zu beachten, sodass es vielfach erforderlich sein wird, eine Handels- und eine Steuerbilanz zu erstellen.
Zahlreiche Beispiele, Buchungsvorschläge und Übersichten erleichtern den Zugang zum neuen Bilanzrecht.