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Nach dem Ersten Weltkrieg verzichteten die alliierten Siegermächte auf eigene Strafverfahren gegen deutsche Kriegsverbrecher, weil Deutschland sich bereit erklärte, die Beschuldigten selbst vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Reichsgericht in Leipzig, anzuklagen.
Von den etwa 900 deutschen Militär- und Zivilpersonen, deren Auslieferung verlangt worden war, und den vielen Hundert, gegen die Deutschland aus eigener Initiative Ermittlungen eingeleitet hatte, wurden letztlich nur zehn verurteilt und sieben freigesprochen. Alle anderen Verfahren endeten mit einem Einstellungsbeschluss - der letzte erging 1931.
In diesen Verfahren musste allerdings zum ersten Mal zur Rechtmäßigkeit von Kriegshandlungen Stellung genommen werden, wie auch zu der Frage was ein Kriegsverbrechen von einem gewöhnlichen Verbrechen unterscheidet oder wann sich ein Soldat strafbar macht.
Gerd Hankel analysiert umfassend die Anklagepunkte und die Verteidigungsstrategien und zeigt die Grenzen der strafrechtlichen Ahndung von Kriegsverbrechen auf.