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Eine Reihe von Vorschriften gibt Arbeitgebern und Betreibern die Verpflichtung auf, auch Mitgänger-Flurförderzeugführer - sogar Bediener handgeführter mechanischer Gabelhandhubwagen - "auszubilden" (so z. B. TRBS 2111 Teil 1).
Geräteführer, die Fahrzeuge mit Fahrerstand bedienen, müssen sogar wie jeder Gabelstaplerfahrer ausgebildet und beauftragt werden (so § 7 Abs. 1 DGUV V 68 "Flurförderzeuge").
Neben der erfolgreichen Ausbildung sind die regelmäßige Unterweisung und Fortbildung rechtliche Vorgaben für den Arbeitgeber und Verpflichtung für den Gerätebediener (so ArbSchG, BetrSichV, DGUV V 1 "Grundsätze der Prävention").
Trotzdem geschehen jedes Jahr viele Unfälle mit Mitgänger-Flurförderzeugen. Dabei werden die "kleinen" Handhubwagen oftmals unterschätzt. Deshalb werden an den Bediener dieser Geräte - ob mit oder ohne Fahrerstand - hohe Anforderungen gestellt.
Aber auch über die "schlichte" Verpflichtung der Gerätebedienung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses hinaus haftet jeder Gerätebediener auch für den Umgang mit diesem. Kann er mit dem Gerät nicht umgehen, ist er darin nicht ausgebildet, hat er es zu unterlassen.
Diese Broschüre soll dem Geräteführer speziell für die Bauarten der Mitgänger-Flurförderzeuge Ausbildungs- und Unterweisungshilfe sowie Nachschlagewerk sein - mit dem Ziel, den sicheren Umgang mit ihnen zu erreichen und auch beizubehalten.
Es wurde durchgängig die Bezeichnung Mitgänger-Flurförderzeug verwendet. Der Begriff Geh-Flurförderzeug, der häufig noch bei Altgeräten zu finden ist, oder Geh- / Mitgänger, bezeichnet die gleichen Geräte.
Sie müssen also beispielsweise wissen, wie Sie durch Umsichtigkeit Unfälle vermeiden können. Sie lernen, wo die Grenzen Ihres "Mitgängers" sind, z. B. in der Geschwindigkeit, beim Kurvenfahren, beim Gewicht der Last und bei verschiedenen Einsätzen des Gerätes. Sie müssen sich mit der Betriebsanleitung, der Betriebsanweisung und den Gegebenheiten im Betrieb vertraut machen. Sie müssen die Strecken kennen, auf denen Sie fahren dürfen. Sie müssen wissen, welche Gefahren Ihnen dort begegnen können u. v. m.
Die Mitgänger-Flurförderzeuge und Handhubwagen haben grundlegende Sicherheitseinrichtungen. Sie ersetzen aber nicht den sorgfältigen und umsichtigen Umgang mit ihnen.