Die Heilmittel-Richtlinie mit dem Heilmittel-Katalog Zahnärzte regelt verbindlich, welche Heilmittel Zahnärzte zu Lasten
der GKV ihren Patienten verordnen können. Sie gilt ab dem 1. Juli 2017 und beendet damit die Unsicherheit, bei welchen Indikationen Heilmittel verordnet werden können.