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Ob es der Personalausweis, das Aufgebot, die Geburtsurkunde, der Bauantrag oder die Grippeschutzimpfung ist, ob Müll abholt wird, das Wasser kommt oder ein "Knöllchen" hinter dem Wischer klemmt. Jedes Mal kommt der Bürger mit seiner Kommune in Berührung. Ohne Kommunen läge das Kulturleben brach, würden elementare und existenzielle Voraussetzungen für das Leben in einer modernen Industrie- und Informationsgesellschaft fehlen.
Weil es um so existenzielle Belange geht, liegt es nahe, die Bürger an der Gestaltung dieser Angelegenheiten zu beteiligen. In Deutschland wird die kommunale Selbstverwaltung daher verfassungsrechtlich garantiert, gilt die Kommune darüber hinaus als "Wiege" oder als "Schule der Demokratie".
Im Verhältnis dazu ist das Interesse der Bürger an der Kommunalpolitik gering. Möglicherweise sind die engen Handlungsspielräume der Kommunen eine Erklärung für dieses Desinteresse. Wozu engagieren, wenn man doch nichts entscheiden kann, wenn fast alles durch Recht festgelegt ist? Hinzu kommt, dass die Mehrzahl der Kommunen vor dem Hintergrund ihrer Pflichtaufgaben finanziell schlicht unterausgestattet ist.
Die Privatisierung kommunaler Betriebe hatte nicht nur den Verkauf öffentlichen Eigentums zur Folge, sondern auch die Veräußerung demokratischer Mitwirkungsrechte. Auf der anderen Seite hat die flächendeckende Einführung direktdemokratischer Verfahren in der Praxis nicht zu einer Kompensation für diesen Verlust an Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechten der Bürger geführt, wie zwei Aufsätze zeigen.
Zwei Beiträge beschäftigen sich mit der kommunalen Interessenvermittlung in Richtung Länder und Bund, einmal der klassische Weg über die kommunalen Spitzenverbände, ein anderer Weg, weit weniger bekannt, über die Kommunalpolitischen Gemeinschaften der Parteien.