In Ländern mit marktwirtschaftlich geprägter Wirtschaftsordnung ist das Darlehensrecht eine Domäne des von der Vertragspraxis entwickelten Kautelarrechts. Anders in China: Hier steckt die vertragliche Fortentwicklung des Darlehensrechts aufgrund planwirtschaftlicher Traditionen noch in den Kinderschuhen. Die Arbeit beschreibt die Entwicklung des chinesischen Darlehensrechts im Kontext der Reformen der chinesischen Kreditwirtschaft und zeigt anhand der aktuellen Gesetzeslage Grundlagen und Grenzen der Fortentwicklung des Darlehensrechts durch die Vertragspraxis auf.