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Sterben wird in der engagiert geführten Bio-Ethik-Diskussion begrifflich nicht unterschieden vom Tod; ausschlaggebend hierfür ist die Subsumtion des Sterbens unter den Begriff der Krankheit seit dem 19. Jahrhundert. Sterben kann so nicht mehr als selbstbestimmter Vollzug individuellen Lebens auf sein Ende hin verstanden werden, sondern erscheint als Widerfahrnis, dem der Betroffene passiv ausgeliefert ist. Dagegen zeigt Weingarten, dass Sterben infolge einer Krankheit und Sterben am Ende eines Lebens etwas radikal Verschiedenes meint. Nur so kann auch der Sterbende noch als »Täter seines Tuns« und Sterben als bestimmter Modus seines Lebensvollzugs begriffen werden. Der Autor öffnet mit diesem grundsätzlichen Einwand die Diskussion wieder und macht sie damit nicht nur für Spezialisten zugänglich.