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Von den 6,5 Millionen Ausländern, die Ende 1992 im westlichen Teil Deutschlands lebten, besaßen 62 Prozent die Staatsbürgerschaft der Länder, mit denen die Bundesregierung seit 1955 Anwerbeverträge abgeschlossen hat. Schon diese Zahlen zeigen, dass die Historie der Arbeitsmigration als integraler Teil der Geschichte der Bundesrepublik anzusehen und die Arbeitsmigration selbst zur Einwanderung geworden ist. Der 1955 unterzeichnete deutsch-italienische Anwerbevertrag war dabei der früheste seiner Art. Ihm kam deshalb für die weitere Anwerbepolitik eine Schlüsselrolle zu. Die Italiener waren außerdem nicht nur die erste, sondern bis 1970 auch die größte Migrantengruppe in Deutschland. Sie prägten das anfängliche Bild vom "Gastarbeiter". Deshalb bietet sich die Migration aus Italien für eine Fallstudie zur deutschen "Gastarbeiter"-Politik besonders an. Die italienischen Migranten waren aber nicht nur Objekte von Politik, Wirtschaft und Betreuungsorganisationen, sondern auch handelnde Subjekte. Deshalb wertet die Autorin neben umfangreichem Archivmaterial 30 lebensgeschichtliche Interviews mit Italienern und Italienerinnen aus, die heute in der Bundesrepublik leben.