Der Menschenhandel, mit dem die DDR sich »gewinnbringend« von vorrangig politisch missliebigen
Bürgern trennte, gehört zu den dunkelsten Kapiteln des ostdeutschen Staates, für den angeblich
immer der Mensch im Mittelpunkt stand. Ab 1962 bis 1989 wurden durch die Bundesrepublik Deutschland
- 000 Menschen aus DDRGefängnissen freigekauft. Nachdem es zunächst nur um Einzelfälle ging, wobei die Bundesrepublik den Entscheidungen der DDR-Machthaber anfangs mit Warenlieferungen nachhalf -
20 Häftlinge und ebenso viele Kinder kamen Weihnachten 1962 zum Preis von drei Eisenbahnwaggons voll
Kalidüngemittel frei -, erkannte man auf Ostseite sehr schnell das ökonomische Potenzial. So spülte
der Menschenhandel am Ende rund 3,5 Milliarden D-Mark in die stets klammen Kassen Ostberlins.
Auf bundesdeutscher Seite war Ludwig A. Rehlinger von Anfang an involviert. 1963 stand er - wie
in einem schlechten Agentenfilm - mit einem Koffer voller Bargeld an einem Berliner S-Bahnhof. DDRRechtsanwalt Wolfgang Vogel hatte einige Häftlinge persönlich in den Gefängnissen abgeholt und mit
der S-Bahn über die Grenze nach West-Berlin gebracht. Im Gegenzug bestand er darauf, dass ihm das
Geld, insgesamt
- 000 Mark, dort übergeben würde. In seinen 1993 zuletzt aufgelegten Erinnerungen schildert Rehlinger die Hintergründe und Abläufe dieser einzigartigen Geschäfte des
»Arbeiter-und-Bauern-Staates«, die eine unmittelbare Folge des Mauerbaus von 1961 waren.