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Die bAV-Welt erfindet sich gerade neu. Die Umsetzung des BRSG bringt frischen Wind in die Branche, sorgt aber auch für große Unsicherheiten. Seit dem Inkrafttreten am
Auf Grundlage der ersten Praxiserfahrungen hat sich das Autorenteam renommierter bAV-Experten dazu entschieden, den in der Branche bereits sehr geschätzten Kurzkommentar in einer dritten Auflage neu aufzulegen.
Was ist neu in der
Die dritte Auflage ordnet die Kapitel so an, dass noch klarer ersichtlich ist, welche Regelungen ab
Im Arbeitsrecht: Erweiterte Ausführungen zum Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG und dessen praktische Umsetzung.
Im Steuerrecht: Das BMF-Schreiben vom
Im Aufsichtsrecht: Der Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe aba/IVS »Die reine Beitragszusage gemäß dem Betriebsrentenstärkungsgesetz« 11/2017 sowie ein ausführliches Kapitel zur Pufferbildung.
Im Sozialversicherungsrecht: Die Auslegung der Bereichsausnahme des § 229 Abs. 1 Nr. 5
Unsere nunmehr vier renommierten bAV-Experten Dr. Klaus Friedrich, Margret Kisters-Kölkes, Ralf Linden und Dr. Henriette Meissner haben einen Kurzkommentar geschaffen, der die Zusammenhänge im Reformgesetz für die Anwender in der Praxis nachvollziehbar macht und die nötige Orientierung bei der Umsetzung der neuen Regeln bringt.
Das BRSG bringt eine starke Zäsur zwischen der bisherigen betrieblichen Altersversorgung (bAV) und dem neuen Sozialpartnermodell mit sich. Es bietet aber auch reichlich Chancen, mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder ins Gespräch zu gehen.
Kern des BRSG ist das neue Sozialpartnermodell. Es erlaubt eine reine Beitragszusage und wird flankiert durch steuer-, aufsichts- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Das Reformgesetz hat aber auch Auswirkungen für die bisherige bAV-Welt. Aufgrund der Regelung zum Arbeitgeberzuschuss besteht beispielsweise ein akutes Handlungserfordernis bei den Arbeitgebern im Umgang mit bisher gezahlten Zuschüssen. Das gilt in jedem Fall für Neueintritte, aber auch schon für Bestandsfälle.
Der Kurzkommentar wurde so verfasst, dass gerade die Anwender in der Praxis, z.B. Personaler, Betriebsräte, Verhandlungsführer der Sozialpartner, Berater, Asset-Manager u.v.a.m. die Zusammenhänge im Reformgesetz nachvollziehen können. Dabei hat jeder Autor seinen Themenbereich in einem eigenen Kapitel behandelt, um das BRSG aus unterschiedlichen Perspektiven bzw. die verschiedenen Rechtsgebiete betrachten zu können.
Hinweis:
Wir bieten Ihnen diese Broschüre gerne als individuelle Kundenlösung - d.h. in Ihrem Corporate Design - an. Preise und weitere Informationen teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit!