Seit dem
- 03.2016 benötigen Vermittler eine Erlaubnis nach § 34i GewO, wenn sie sich weiterhin im Geschäftsfeld der Immobiliardarlehnsvermittlung tummeln wollen. Die 34c-Vermittler profitieren gegebenenfalls von einer "Alten-Hasen-Regelung". Wer schon seit dem 21.03.2011 ununterbrochen unselbstständig oder selbstständig als Immobiliardarlehnsvermittler tätig ist, darf sich als "Alter Hase" und auch als "sachkundig" bezeichnen. Doch wie weist der Vermittler seine ununterbrochene Tätigkeit nach?
Die beste aller Entscheidungen: Sie erlangen den Sachkundenachweis durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehnsvermittlung IHK" vor einer IHK.
Die optimale Unterstützung bietet den betroffenen Vermittlern und Finanzdienstleistern dabei das Werk "Die IHK-Sachkundeprüfung für Wohnimmobilienkreditvermittler nach § 34i GewO" von Wolters Kluwer, das in Zusammenarbeit mit dem Fachautor Volker Grabis bereits in der
- Auflage erscheint. Der interessierte Leser wird auf Grundlagen des Rahmenlehrstoffplans auf die IHK-prüfungsrelevanten Fragestellungen vorbereitet und kann im Nachgang der Lektüre das erlernte Wissen über eine integrierte Lernkontrolle überprüfen. Auf diese Weise steht einem erfolgreichen Abschluss der IHK-Sachkundeprüfung nichts entgegen.
Das Buch wurde aufgrund der IHK-Sachkundeprüfung und der seit Mai 2016 vorliegenden ImmVermV als Grundlage der IHK-Sachkundeprüfungen so konzipiert und jetzt mit der 2. Auflage aktualisiert, dass die für die Prüfung relevanten Informationen besonders gekennzeichnet wurden.