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Die Bilanzierung von Rückstellungen ist auf Grund der Unsicherheit, die diesem Bilanzposten innewohnt, schwierig und wird viel diskutiert. Daher bedürfen die Rechnungslegungsvorschriften zur Bilanzierung dieser betragsmäßig sehr bedeutsamen Posten regelmäßig der Auslegung, wodurch kontroverse Debatten ausgelöst werden. Besondere praktische Relevanz kommt Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen zu. Hierbei handelt es sich nicht nur oftmals um hohe Summen, sondern darüber hinaus besteht auch die Herausforderung, den entstehenden Aufwand periodengerecht zu erfassen.
Die Rechnungslegung nach IFRS, in deren Mittelpunkt die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen steht, ist bestrebt, durch adäquate Regelungen diesen Sachverhalten gerecht zu werden. Hierzu überarbeitet das IASB den Standard IAS 37 »Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen« im Rahmen des Liabilities-Projekts und plant, insbesondere durch eine veränderte Berücksichtigung der Unsicherheit mit der diese Verpflichtungen verbunden sind, eine grundlegende Neuausrichtung hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung solcher Schulden.
Diese Publikation zeigt die Regelungen des IAS 37 zur Bilanzierung von Rückstellungen auf und arbeitet Unklarheiten sowie Ermessensspielräume kritisch heraus. Vor diesem Hintergrund werden die Vorschläge des IASB für eine überarbeitete Rückstellungsbilanzierung analysiert. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob bestehende Unklarheiten und Schwierigkeiten bei der Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen gelöst werden und welche konzeptionellen Unstimmigkeiten die Neugestaltung nach sich zöge. Darüber hinaus wird die Problematik der Bilanzierung von Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen, die den Abbau, Rückbau, die Entfernung oder Wiederherstellung eines Vermögenswertes oder dessen Standorts am Ende der Nutzungszeit betreffen, thematisiert. Diese Betrachtung erfolgt zuerst aus der bilanztheoretischen Sichtweise um anschließend die Bilanzierung dieser Sachverhalte nach IFRS, verdeutlicht durch Beispiele, aufzuzeigen und zu hinterfragen.