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Seit 2008 verlangt der Gesetzgeber von Altenpflegeeinrichtungen, Expertenstandards anzuwenden, da die Pflege chronisch kranker Menschen sich am je aktuellen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse orientieren soll. Die Pflege hat also das zu wissen, was als state of the art gilt. Nicht-Wissen wird mit Sanktionierung bedroht (Entzug des Versorgungsvertrags und der Finanzierungsgrundlagen).
In einer systemtheoretischen Beobachtung bereiten derartige Wissenszumutungen Probleme. Denn die Strukturabhängigkeit von Wissen setzt jeder "Transferabsicht" Grenzen. Das, was als Wissen behandelt wird und in die Praxis "transferiert" werden soll, widerspricht zudem nicht selten den strukturellen Voraussetzungen der Einrichtungen. Lähmungserscheinungen im Hinblick auf die eigenen Fähigkeiten zur Wissensgenerierung sind nicht auszuschließen. Die Frage ist also: Was handeln sich die noch junge Pflegewissenschaft und das noch unausgereifte System Pflege mit einer normativen Fassung kognitiver Erwartungsstrukturen ein?
Dieses Buch unterzieht den einzigartigen Vorgang der rechtlichen Normierung kognitiver Erwartungen in Form von Wissenszumutungen in der Pflege einer systemtheoretischen Analyse.