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Die Sondergerichte waren Teil der politischen Justiz des Nationalsozialismus. Zunächst zur Ausschaltung von Angehörigen politisch und ideologisch mißliebiger Gruppen eingesetzt, entwickelten sie sich, vor allem während des Krieges, zunehmend zu einem Instrument brutaler Sozialdisziplinierung und der harten, oft grausamen Bekämpfung kriegsbedingter Kriminalität. Das Düsseldorfer Sondergericht wurde im März 1933 eingerichtet; im Juli 1942 folgten zwei weitere in Duisburg und Wuppertal.
Das Buch untersucht die Tätigkeit aller Sondergerichte eines Oberlandesgerichtsbezirks über den gesamten Zeitraum der NS-Herrschaft hinweg. Zunächst wird nach der allgemeinen Zuständigkeit der Sondergerichte gefragt und die wachsende Flut der Verordnungen erstmals systematisch zusammengestellt. Anschließend geht der Autor ausführlich auf die Tätigkeit der Sondergerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ein: Es wurden 3.598 Verfahren mit 5.721 Angeklagten ermittelt. An konkreten Einzelfällen tritt die Typik der Aburteilung der wichtigsten Tatvorwürfe und Delikte hervor. Besonderes Augenmerk gilt dabei den gefällten Todesurteilen.
Daneben konzentriert sich das Buch auf das Verhalten der Richter und Staatsanwälte an den Sondergerichten. Diese handelten nahezu ausnahmslos als "willfährige Vollstrecker" nationalsozialistischer Rechtsauffassung und Justizpolitik. Anhand der Personalakten wird ein Sozialprofil der beteiligten Juristen erstellt. Ein umfangreicher "Biographische Anhang" zeigt ihre Rechtfertigungs- und Entlastungsversuche nach 1945 und ihre geräuschlose Wiedereingliederung in die Nachkriegsjustiz der Bundesrepublik.