Die Rechtskunde für alle Mitglieder der 2016 neu gewählten Kirchengemeinderäte. Sie dient der praktischen Arbeit. Die Aufgabenfelder der Kirchengemeinderäte sind so umfänglich geworden, dass dieser Ratgeber unentbehrlich ist. Er hilft dabei, in die übernommene Verantwortung und die neuen Aufgaben der geistlichen Leitung der Gemeinde hineinzuwachsen.
Der Inhalt:
- Mitglieder des Kirchengemeinderates
Einführung - Gelöbnis
- Die Kirchengemeinde / Auftrag
Gemeindeformen
Gründung, Veränderung, Teilung
- Zusammensetzung des Kirchengemeinderates
- Geschäftsführung des Kirchengemeinderates
Leitung - Vorsitz
Erste Einberufung, Vorsitz
Erste Sitzung
Vertretung im Rechtsverkehr
Geschäftsführung
Kirchenkreisverwaltungsgesetz
Vorbereitung der Sitzungen
Einberufung von Sitzungen
Sitzungsleitung
Teilnehmerrechte
Beschlussfähigkeit
Tagesordnung - Befangenheit
Beschlussfassung, schriftliche Beschlussfassung
Beanstandung
Wahlen
Niederschriften
Elektronische Übermittlung von Unterlagen
Ausschüsse
Berichtspflichten gegenüber dem KGR
Bestellung und Zusammensetzung der Ausschüsse
Ortsausschüsse - Fachausschüsse
Finanzausschuss - Geschäftsführender Ausschuss
Bauausschuss
Geschäftsordnung - Ortssatzung
- Gemeindeversammlung
- Kirchenmitgliedschaft
Dimissoriale
Sorge um die Glieder der Gemeinde
Herausforderung Kirchenaustritte
- Aufgaben des Kirchengemeinderates
Art. 25 Verfassung mit Erläuterungen
§ 21 KGO Aufgaben für die Ordnung der Kirchengemeinde
Vermögensverwaltung §§ 59-67 KGO
Örtliche Kirchen im Kirchenkreis Mecklenburg
Weitere Aufgaben des Kirchengemeinderates
Aufgaben der Arbeitssicherheit
Klärungshilfe Kirchenasyl
Beanstandung von Beschlüssen
- Genehmigung
Genehmigung und Vorlagepflicht
Art. 26 Verfassung mit Erläuterungen
§ 86 KGO Kirchenaufsichtliche Genehmigung
- Zusammenarbeit der Kirchengemeinden
Kirchenregionen
- Brandschutz und Sicherheit
- Versicherungen
- Aufsicht
- Kirchenkreis, Landeskirchenamt
- Kirchengebäude
- Die Kirche - Mittelpunkt kirchlicher Arbeit
- Kollekten, Spenden
- Der Pastor/die Pastorin
Dienstwohnung
Regelmäßiger Stellenwechsel nach 10 Jahren