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Als die Gießener Ärztin Kristina Hänel am 3. August 2017 nach Hause kommt, erwartet sie ein Brief vom Amtsgericht. Nichtsahnend öffnet sie den Umschlag. »Strafverfahren gegen Sie wegen Werbens für den Abbruch einer Schwangerschaft ...« Laut §219a StGB gilt die Sachinformation auf ihrer Homepage als Werbung und ist verboten, ein Umstand, den Abtreibungsgegner nutzen, um Mediziner*innen bundesweit anzuzeigen. Bislang unbemerkt von einer breiteren Öffentlichkeit. Dies ändert sich mit der »Causa Hänel«, als die Ärztin ihren Fall mit einer Petition öffentlich macht und mit Haut und Haar für die Aufklärung über §219a und seine Abschaffung eintritt.
Als Galionsfigur der Kampagne für das Recht auf Information zum Schwangerschaftsabbruch wird Kristina Hänel große mediale Aufmerksamkeit zuteil, doch die Reduzierung auf den Begriff »Abtreibungsärztin« akzeptiert sie nicht. In einem persönlichen Tagebuch hält sie mit ungefilterter Offenheit fest, welche inneren und äußeren Kämpfe sie vor, während und nach dem Prozess begleiten und sie zu der öffentlichen Person werden lassen, die sie heute ist. Dabei ordnet sie ihr Engagement gegen den §219a ebenso in die Geschichte des Kampfes für Frauengesundheit ein wie in den umfassenden Kontext ihres Wirkens als Ärztin und Mensch.