Frankreich ist Deutschlands wichtigster Handelspartner. Das französische Recht ist daher für den deutschen Wirtschaftsjuristen von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Für Juristen, die beruflich mit Fragen des französischen Rechts in Berührung kommen, oder auch für Studenten, die sich dieses bedeutsame Arbeitsfeld erschließen wollen, ist es daher unerlässlich, sich Kenntnisse des französischen Rechts und auch der französischen Sprache, insbesondere der Rechtsterminologie, anzueignen.
Der vorliegende zweite Band ist in zwei Teile gegliedert:
- Teil: Contrats spéciaux. In diesem Teil werden Verträge aus dem besonderen Schuldrecht erörtert.
Bei der Erörterung des Kaufrechts wird auch auf das UN-Kaufrecht eingegangen.
- Teil: Droit commercial. Dieser Teil umfasst das Handels- und Gesellschaftsrecht nebst Insolvenzrecht.
Ziel des Buches ist, dem Leser nicht nur eine Einführung in das französische Privatrecht zu geben, sondern ihn auch an die französische Rechtssprache heranzuführen. Denn fremde Rechtsordnungen erschließen sich nur demjenigen, der auch bereit ist, sich mit der fremdsprachigen Terminologie vertraut zu machen. Um dies zu erleichtern, erhält der Leser Übersetzungshilfen am rechten Seitenrand.
Auch in der Einführung zum französischen Recht ging es nicht darum, die "wörtliche", sondern
vielmehr die dem Bedeutungsgehalt des Wortes in seiner konkreten Verwendung treffendste Übersetzung
zu wählen.