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Dieses Buch ist gedacht als Einführung in die Rechtsprobleme des öffentlichen Baurechts. Baurechtliche Klausuren sind beliebter Prüfungsgegenstand im Rahmen öffentlich-rechtlicher Klausuren, vor allem der juristischen Staatsexamina. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sich das öffentliche Baurecht als Teil des Besonderen Verwaltungsrechts anbietet, Querverbindungen zum sonstigen Verwaltungsrecht herzustellen. Zudem ist eine prozessuale Einkleidung üblich, die zugleich das verwaltungsprozessrechtliche Wissen abfragt.
Aufgrund der Abstraktion eines Lehrbuchs fällt es den Studenten und Referendaren oft schwer, die "eingepaukten" Probleme in der Klausur dort zu verorten, wo sie wirklich hingehören. Daher verfolgt dieses Buch keine abstrakte, vom Fall losgelöste Herangehensweise, sondern stellt anhand von Fällen die typischen baurechtlichen Klausurvarianten dar. Durch diese klausurtypische Herangehensweise werden die Dinge dort problematisiert, wo sie systematisch in der Klausur behandelt werden müssen und eine möglichst prüfungsnahe Darstellung ermöglichen. Kurz gesagt: statt abstraktem Wissen soll dieses Buch direkt am Fall den Überblick, das mit Wissen untermauerte Verständnis für das System des öffentlichen Baurechts - die Grundvoraussetzung für das gute Bestehen einer Klausur - vermitteln.
Zur Struktur dieses Buches: Das öffentliche Baurecht lässt sich in die zwei großen Bereiche Bauplanungs- und Bauordnungsrecht einteilen. Das Bauplanungsrecht regelt das Einfügen eines baulichen Vorhabens in seine nähere Umgebung, während das Bauordnungsrecht die Anforderung in gestalterischer und baukonstruktiver Hinsicht festlegt.
An dieser Einteilung orientiert sich auch dieses Buch: Der erste Teil (Fälle 1 bis 11) beinhaltet typische Klausurkonstellationen aus dem Bauplanungsrecht. Das in den Landesbauordnungen (LBauOen) geregelte Bauordnungsrecht ist Gegenstand des zweiten Teils dieses Buches (Fälle 12 bis 19). Im Vordergrund stehen hierbei das Baugenehmigungsverfahren und die behördlichen Eingriffsbefugnisse (z. B. Stilllegungsverfügung, Beseitigungsanordnung, Nutzungsverbot) am Beispiel der LBauO NRW.
Regelmässig werden die zentralen Parallel-Normen der LBauOen der übrigen Bundesländer bei jedem Fall genannt.
Inhaltsverzeichnis und Leseprobe unter http://www.niederle-media.de/mediafiles//Sonstiges/Standardf-BauR.pdf