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Gegenstand dieses Buches ist zunächst das Polizei- und Ordnungsrecht einschließlich des Vollstreckungsrechts. Wegen der damit verbundenen erhöhten Grundrechtsrelevanz gehören die beiden Materien zu Recht in allen Bundesländern zum Kernbereich des Curriculums. Fundierte Kenntnisse sind daher unabdingbar.
Von nicht weniger großer Bedeutung ist das Versammlungsrecht, weil es für den Bürger oft das einzige Mittel ist, sich im Kollektiv an der öffentlichen Meinungsbildung zu beteiligen und sich insbesondere für andere wahrnehmbar zu politischen Themen zu äußern. Sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln ist ein wesentliches Element einer demokratischen Gesellschaftsform. Die Bedeutung des Versammlungsrechts spiegelt sich folgerichtig in der Prüfungs- und Examensrelevanz wider, weswegen das Versammlungsrecht ebenfalls Gegenstand dieses Buches ist.
Die vorliegende 20. Auflage befindet sich auf dem Stand von August 2018 und berücksichtigt v.a. die gesetzlichen Neuregelungen im Bereich der Datenerhebung und -verarbeitung, namentlich die (anlasslose und flächendeckende) Verkehrsdatenspeicherung, den Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen, die Video-Verkehrsüberwachung, den Einsatz von sog. Bodycams, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die Onlinedurchsuchung von Computern und die (anlasslose) Personenkontrolle in sog. Gefahrengebieten und in Grenzgebieten. Dabei geht die Darstellung auch auf die am 24.8.2017 in Kraft getretene strafprozessuale Neuregelung der §§ 100a ff. StPO zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Onlinedurchsuchung ein, um die Verknüpfung zu den entsprechenden präventivpolizeilichen Maßnahmen aufzuzeigen.
Daneben galt es, die elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) einzupflegen, die dazu dient, den Aufenthaltsort des Trägers eines Sendegeräts (das umgangssprachlich "elektronische Fußfessel" genannt wird) kontinuierlich zu bestimmen.
Auch andere neue Maßnahmen sind aufgenommen worden wie die Aufenthaltsvorgabe, die vorliegt, wenn sich eine Person nicht ohne Erlaubnis von ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort entfernen darf oder sich an bestimmten Orten aufhalten muss, oder das Kontaktverbot, das zur Abwehr einer Gefahr oder zur Verhütung von Straftaten im Bereich des internationalen Terrorismus erlassen werden kann und dazu dient, einer Person den Kontakt mit bestimmten Personen oder Personen einer bestimmten Gruppe zu untersagen.