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Den Begriff des »demografischen Wandels« muss man heute
kaum noch jemandem erklären. In Kürze: Die Bevölkerung der
Bundesrepublik wird bis 2030 von jetzt noch rund 80 Millionen
auf 77 Millionen sinken. Im Jahr 2030 wird die Zahl der Kinder
und Jugendlichen gegenüber 2005 um ein Viertel gesunken
sein, die Zahl der 20- bis 65-Jährigen, also die der Erwerbsfähigen,
um ca. 15 %. Die Zahl der über 65-Jährigen wird bis
dahin hingegen um ca. 40 % von etwa 16 Millionen auf über
22 Millionen steigen.
Auch wenn in der Werbung immer wieder das Bild des »fitten
Seniors« bemüht wird: Wer älter wird, wird dadurch nicht
eben gesünder. Etwa zwei Millionen Menschen in Deutschland
sind schon jetzt pflegebedürftig und die Zahl wird sicherlich
proportional zur Entwicklung der Alterspyramide weiter ansteigen.
Die Kosten für die Pflege zu Hause oder im Altersheim
können durch Vermögen, Rente und Pflegegeld allein oft nicht
gedeckt werden. Es stellt sich dann die Frage, wer für die Unterdeckung
aufkommen muss.
Hier sind die Angehörigen des Pflegebedürftigen gefragt. Sie
müssen nicht nur die schwierige Entscheidung treffen, ob sie
die Pflege selbst übernehmen können und wollen, sondern
auch nach unterhaltsrechtlichen Regeln für deren Kosten einstehen.
Nur wenn der Hilfebedürftige und seine Familie selbst
nicht in der Lage sind, das nötige Geld aufzubringen oder wenn
Eile geboten ist, springt der Sozialstaat ein. Dieser will und soll
aber nur Auffangnetz sein: Streckt er etwa die Kosten für den
Pflegeheimaufenthalt vor, versucht er, diese anschließend bei
den eigentlich verpflichteten Personen einzutreiben. Je klammer
die Staatskassen angesichts wirtschaftlicher Probleme,
der Staatsverschuldung, der Alterung des Gesellschaft und der
Arbeitslosigkeit sind und in Zukunft noch werden, desto entschiedener
geht der Staat bei seinem Regress vor.