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Die Deutschen Kartoffelgeschäftsbedingungen - besser bekannt unter dem Titel "Berliner Vereinbarungen" (BV) - sind seit über 80 Jahren unabdingbare Rechtsgrundlage des innerdeutschen Kartoffelhandels und stillschweigender Bestandteil jedes Kartoffelhandelsvorganges. Sie haben sich in der täglichen Praxis bestens bewährt, denn sie spiegeln die Bräuche im Kartoffelhandel und empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wieder. Die Berliner Vereinbarungen ergeben damit die Basis für Vertragsgestaltungen in allen Stufen der Kartoffelwirtschaft. Einzelvertragliche Regelungen bleiben darüber hinaus möglich.
Mit dem aktuellen Wegfall der Handelsklassenverordnung entstehen im Kartoffelhandel neue Freiheiten. Das betrifft zum Beispiel die Kennzeichnung der Ware gegenüber dem Endverbraucher. Der Ausschuss der Spitzenverbände der Kartoffelwirtschaft hat diese zum Anlass genommen, um die Berliner Vereinbarungen grundlegend zu überarbeiten und der neuen Rechtssituation anzupassen. So können auch künftig alle Marktteilnehmer auf dieser Grundlage handeln.