Mit der Einführung der pauschalierten Vergütung im Krankenhaus wurden Ärztinnen und Ärzte zur noch ausführlicheren Verschlüsselung der behandelten Diagnosen ihrer Patienten verpflichtet. Die ab dem 1.1.2016 geltende ICD-10-GM stellt hierfür die abermals komplizierter gewordenen Klassifikationen dar, die zudem jetzt auch noch von allen ambulant tätigen Kollegen angewandt werden muss. Der "Kodierleitfaden für die Pneumologie" gibt einen fachgebietsbezogenen Überblick, Hilfestellung und Kommentare für die tägliche Praxis. Rahmen des § 115b SGB V (AOP-Katalog)