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Am 10. Dezember 1948 wurde in Paris die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Verschiedene Länder hatten zuvor bereits Menschenrechte in ihren Gesetzen verankert. Mit der AEMR wurden diese jedoch erstmals weltweit geschützt. Die Grausamkeiten des Zweiten Weltkriegs hatten zur Erkenntnis geführt, dass der Schutz der Menschenrechte nicht den einzelnen Staaten überlassen werden darf. Obwohl die AEMR rechtlich nicht verbindlich ist, hat sie ein hohes moralisches Gewicht und ist die Grundlage für alle weiterführenden internationalen, regionalen und nationalen Menschenrechtsabkommen (z. B. die Europäische Menschenrechtskonvention). Heute haben fast alle Staaten zumindest einen Teil der Menschenrechte in ihren Gesetzen verankert und sich damit zu ihrer Einhaltung verpflichtet.
Allerdings werden viele Rechte auch heute noch missachtet, es ist schwierig, die weltweite Einhaltung der Menschenrechte zu kontrollieren. Andererseits bieten die Menschenrechtsabkommen die Grundlage dafür, dass die internationale Staatengemeinschaft, Organisationen wie Amnesty International aber auch jeder einzelne Mensch die Verantwortlichen an ihre Pflichten erinnern können. Sie sind Basis und Voraussetzung für die Erhaltung von friedlicher Koexistenz, aber auch Grundlage für die Wiederherstellung von friedlicheren Rahmenbedingungen nach Kriegen. Menschenrechte und Frieden spannt einen Bogen von der aktuellen Bedeutung der Menschenrechte auf internationaler Ebene bis zu deren konkreten Umsetzungen auf Staatenebene und auf lokaler Ebene.