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Das österreichische Rechtssystem zeichnet sich durch eine generell hohe Regelungsdichte und durch eine auffallende Orientierung aller Konfliktlösungsmechanismen am Staat aus. Der Freiraum für zivilgesellschaftliche Lösungsansätze scheint geringer als in anderen europäischen Staaten. Historisch gesehen ist diese Situation der von den Herrschenden und von der Bevölkerung geteilten Überzeugung, dass jede gesellschaftliche Fragestellung am besten rechtlich und vom Staat geregelt wird, eine Folge des aufgeklärten Absolutismus des 18. Jahrhunderts und des etatistischen Liberalismus des 19. Jahrhundert. Die Vorstellung, dass gesellschaftlichen Konflikten mit einer uneingeschränkten Verrechtlichung aller Fragestellungen begegnet wird, sollte die heterogene politische und soziale Struktur der Habsburgermonarchie zusammenhalten. Diese Tradition hat bis heute deutliche Spuren in der Rechtskultur und im Rechtssystem hinterlassen.
Der Band widmet sich dem Problemkreis der gerechten Ordnung im Zusammenwirken von Zivilgesellschaft und Staat mit theoretisch-historischen Erörterungen und vor allem der Analyse praktischer Erfahrungen und Planungen.