Das Recht der Entstehung und Ausübung der elterlichen Personensorge
hat zum Abschluss der vergangenen Legislatur noch etliche Anpassungen und Neuerungen erfahren. Die neue Gesetzeslage durch
die Möglichkeit der Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare
das Verbot der Minderjährigenehe
das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft
das Recht auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
die Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen sowie durch
Änderungen im Personenstandsrecht
ist nun unmittelbar in die Praxis der Jugendämter, der Familiengerichte und der Rechtsanwälte einzubeziehen. Zurückliegende Reformen, etwa das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Paare oder das Umgangsrecht des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters, stellt das Buch in ihrer Wirkung und praktischen Bedeutung, die sie erlangt haben, dar.
Das Buch gibt konkrete Antworten
für Fachkräfte der Jugendämter, ebenso wie für Familienrichter, Rechtsanwälte oder die Eltern selbst.
Die Autorin lehrt an der Fachhochschule Mannheim Kindschaftsrecht sowie Kinder- und Jugendhilferecht und ist seit Jahren als Gutachterin des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) mit Aspekten der Personensorge befasst.