Das Bundesteilhabegesetz
stellt die größte Reform des Behindertenrechts seit Einführung des SGB IX dar. Teile des umfangreichen Gesetzespaktes gelten bereits, die Schwerpunkte der Reform treten dann 2018 und 2020 in Kraft. Die Reform bildet für viele Betroffene und für alle Rehabilitationsträger, Schwerbehindertenvertretungen, Arbeits- und Sozialrechtsexperten, aber auch in der Ausbildung eine Zäsur: Das in Stufen neu anzuwendende Recht muss verstanden und die bisherige Praxis angepasst werden. Behörden, Träger sozialer Dienste und Einrichtungen, Arbeitgeber, Interessenvertreter, Beratungsstellen und vor allem die Menschen mit Beeinträchtigungen selbst müssen sich rechtzeitig vorbereiten, gerade im Hinblick auf das Herzstück der Reform: die Überführung der Eingliederungshilfe aus dem bisherigen Fürsorgerecht des SGB XII in einen neuen Teil 2 des SGB IX. Das SGB IX wird mit diesem Teil vom sog. "Leistungsausführungsgesetz", in dem Grundsätze und Verfahrensweisen vorgegeben werden, zum Leistungsgesetz mit eigenen Rechtsansprüchen einschließlich eines eigenen Vertragsrechtes für die Leistungserbringer aufgewertet.
Das Handbuch zum neuen Recht
erklärt verständlich die kompliziert und verschachtelt gestalteten Neuerungen. Insbesondere