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Die mittlerweile in § 630f BGB kodifizierte Dokumentationspflicht des Behandelnden ist wesentlicher Bestandteil eines jeden Behandlungsverhältnisses. Die Abhandlung setzt sich kritisch mit den Anforderungen auseinander, die nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes an eine ordnungsgemäße Behandlungsdokumentation zu stellen sind und zeigt dabei insbesondere Veränderungen im Gegensatz zur früheren Rechtslage auf. Zum einen werden die generellen Anforderungen an ärztliche Aufzeichnungen näher beleuchtet (beispielsweise Inhalt, Umfang, Form, Dokumentationszeitpunkt, Aufbewahrungsfristen). Zum anderen erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit dem dogmatischen Charakter der Dokumentationspflicht im Hinblick auf eine etwaige Arzthaftung - einschließlich der umstrittenen Fragen der Einklagbarkeit und Schadensersatzbewehrtheit, die für betroffene Patienten von entscheidender Bedeutung sein können. Durch Auslegung der Norm des § 630f BGB werden entsprechende Antworten herausgearbeitet.