Seit der Vorauflage gab es allein im Baugesetzbuch mehrere Änderungen, vor allem mit dem Ziel, das Bauplanungsrecht dem vermehrten Zustrom von Flüchtlingen und Asylbegehrenden anzupassen. Ende Oktober 2015 wurde das Bauplanungsrecht im Rahmen eines umfassenden "Asylpakets" weitreichend novelliert.
Die Neuauflage berücksichtigt auch die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen in den weiteren abgedruckten Rechtsgrundlagen bis