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Das neue Heft befasst sich mit der Bestimmung des Wertes der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (mvB), der zu den anrechenbaren Kosten gerechnet und insoweit honorarauslösend wird sowie mit dem Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag auf das Honorar.
Da der Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bei allen Arten von Objekten sowie bei den Maßnahmen Erweiterung, Umbau, Modernisierung, Instandsetzung und Instandhaltung anfallen kann, sind die Empfehlungen in diesem Heft differenziert nach den zugehörigen Leistungsbildern erarbeitet worden. Die Vorgehensweise bei der Bestimmung des Wertes der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ist in Einzelschritten je Objektplanung aufbereitet. Zur Veranschaulichung werden Beispiele angeführt.
Der Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag kann innerhalb gewisser Spannen zwischen den Parteien verhandelt werden. Dafür ist es notwendig, die Kriterien, die über die Höhe des Zuschlags entscheiden, zu kennen. Gleichzeitig sind diese Kriterien von anderen Honorarparametern abzugrenzen. Hierzu bietet das Heft Nr. 1 den Vertragsparteien eine nach Leistungsbildern differenzierte Hilfestellung.