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Das Recht der steuerlichen Gewinnermittlung ist innerhalb der Europäischen Union derzeit nicht harmonisiert. Aus der Diskrepanz der nationalen steuerlichen Gewinnermittlungsregeln ergeben sich vielschichtige ökonomische Verzerrungen, die mit dem europäischen Binnenmarktziel in Konflikt stehen. Die EU-Kommission ist im Rahmen ihres CCCTB-Projekts angetreten, diesen Missstand zu beheben.Die Angleichung der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften gilt als Grundvoraussetzung für die Implementierung einer europäischen Konzernbesteuerung de lege ferenda. Ein entsprechender Richtlinienentwurf wurde am 16.03.2011 zur Diskussion gestellt. Nach einer seitens der EU-Kommission zu Projektbeginn geäußerten These könnten die International Financial Reporting Standards (IFRS) nützlich sein, bestehende Unterschiede in den steuerlichen Gewinnermittlungsregeln einzuebnen. Deren Konsensmobilisierungspotenzial ist indes fraglich: IFRS sind der Informationsfunktion verpflichtet, eine originäre Steuerbemessungsfunktion haben sie nicht zu erfüllen.Vor diesem Hintergrund geht die vorliegende Arbeit der Fragestellung nach, ob und inwiefern ausgewählte Regelungslösungen der internationalen Rechnungslegung in ein gemeinsames Regelwerk zur steuerlichen Gewinnermittlung de lege ferenda eingehen könnten. Exemplarisch wird die steuerliche Zwecktauglichkeit der IFRS unter Harmonisierungsgesichtspunkten in den Bereichen der Ertragsrealisierung, der materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, der Leasingbilanzierung sowie der Rückstellungsbilanzierung analysiert. Referenzrahmen bildet eine vereinfachte Vermögensrechnung. Im Wege eines Rechtsvergleichs werden zudem die diesbezüglichen Vorschriften des französischen, polnischen, schwedischen sowie des britischen Steuerrechts berücksichtigt. Ziel ist die Erarbeitung von Vorschlägen zur Ausgestaltung einer europäischen Gewinnermittlungsrichtlinie de lege ferenda.