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Die Einführung der Bacellor-Ausbildung und die damit einhergehende Konzentrierung und Verkürzung der einzelnen Studienanteile hat es notwendig gemacht, auch die juristischen Lehrinhalte der Rechtsmodule in den nicht-juristischen Studiengängen neu zu überdenken. Auch in einer Bacellor-Ausbildung genügt es nicht und scheint es dem Autor ungeeignet, den Lehrstoff auf das Vermitteln und Abfragen von Schlagworten zu reduzieren.
Das Buch wendet sich an die Eingangssemester. Ergänzend werden im Hauptstudium Fachbücher etwa zum (Sozial-)Verwaltungsrecht oder Jugend- und Familienrecht bzw. den speziellen Fach-Rechtsbereichen der einzelnen Studienrichtungen herangezogen werden müssen.
Der Lehrstoff ist in VII Teile gegliedert und entsprechend dem Anliegen des Buches auf das juristische Kernwissen beschränkt. Ausgangspunkt sind ein ganzheitlicher Ansatz sowie die induktive Methode, d.h. das Entwickeln der Problemzusammenhänge aus Ausgangsfällen, die - überwiegend über mehrere Lösungsschritte - zum Ergebnis geführt werden.
Wegen der skizzierten Vorgehensweise ist das Buch besonders auch geeignet für das Selbststudium. Der/die NutzerIN kann das Buch vom Anfang bis zum Ende durcharbeiten. Interessieren nur bestimmte Abschnitte, sollten die Ausführungen zur Rechtsanwendung (Teil II, B II, S. 42 ff) präsent sein, um sich dann dem interessierenden Thema zuzuwenden. Man erarbeitet sich den Inhalt am besten, indem die jeweiligen Ausgangsfälle gelesen werden, der/die NutzerIN die entsprechenden Paragraphen des Gesetzestextes aufschlägt (!), um sodann die Fallfrage unter Zuhilfenahme des Buchtextes zu formulieren und schließlich zu versuchen, den Sachverhalt des Falles unter den Tatbestand der Rechtsnorm zu subsumieren.