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Im Zuge jüngerer Turbulenzen auf den Finanzmärkten sind die Sorgfalt und Integrität von Entscheidungsträgern bei Geschäftsführungsmaßnahmen und eine strengere staatliche Aufsicht über Finanzmarktakteure verstärkt in das Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Die vorliegende Arbeit nimmt sich dieser Themen aus gesellschaftsrechtlicher Sicht für US-amerikanische Limited Partnerships und deutsche Kommanditgesellschaften an. Ferner werden am Beispiel von Private-Equity-Fonds jüngere Gesetzesänderungen in den USA und Europa im Hinblick auf Aspekte der Sorgfalt und Integrität von Entscheidungsträgern bei Geschäftsführungsmaßnahmen kritisch untersucht.
Im ersten Teil der Arbeit werden die gängige Praxis der Fondsstrukturierung im Bereich Private Equity, deren aufsichtsrechtlichen und steuerlichen Hintergründe sowie die Anlagetätigkeit dieser Fonds aufgezeigt. Steuerliche und aufsichtsrechtliche Aspekte erfordern teilweise mehrstöckige und parallele Strukturen bei Private-Equity-Fonds, obwohl die funktionale Struktur dieser Fonds sich regelmäßig auf wenige Beteiligtenkreise reduzieren lässt.
Im zweiten Teil werden die maßgeblichen rechtlichen Instrumente hinsichtlich der Verletzung von Loyalitäts- und Sorgfaltspflichten aus gesellschaftsrechtlicher Sicht untersucht. Dieser Teil untergliedert sich in einzelne Themenkomplexe. Diese umfassen die Erörterung der jeweils bestehenden Sorgfalts- und Loyalitätspflichten, die Diskussion der Grenzen der Abdingbarkeit und Modifizierbarkeit dieser Pflichten sowie die Erstreckung dieser Pflichten in mehrstöckigen Unternehmensverbünden. Da das Gesellschaftsrecht rechtsformspezifisch, aber nicht auf das jeweils betriebene Unternehmen bezogen ist, sind die hier diskutierten Fragen von allgemeinerem Interesse im Gesellschaftsrecht. Der Verfasser geht dabei für beide Jurisdiktionen ausführlich auf Interessenkonflikte, Pflichtenkollisionen und Grenzen der vertraglichen Gestaltung ein. Insbesondere im Hinblick auf die vertragliche Gestaltung bei Treuepflichten zeigt sich für die USA eine kritisch zu betrachtende Liberalisierung vor einem vordringlich ökonomischen Verständnis von Treuepflichten. Die in Deutschland praktizierte Inhaltskontrolle von Gesellschaftsverträgen insbesondere bei Publikumspersonengesellschaften und ein daraus abgeleitetes "Sonderrecht" bedürfen nach Ansicht des Verfassers hingegen einer Flexibilisierung. Hierzu wird eine vermittelnde Lösung vorgeschlagen. Im Hinblick auf die Erstreckung von Treuepflichten in mehrstöckigen Unternehmensverbünden zeigt sich ein uneinheitliches Bild. Während in den USA nur wenig in der Literatur beachtete Ansätze der Rechtsprechung gefunden und vom Verfasser ausgewertet werden, wird dieser Themenkreis in der deutschen Rechtsprechung und Literatur bereits länger diskutiert. Der Verfasser fügt hier die Fondskommanditgesellschaften in die Diskussion zum deutschen Konzernrecht der Personengesellschaften ein und untersucht die Grundlagen und die Reichweite der weitgehend befürworteten Erstreckung von organschaftlichen Treuepflichten in Unternehmensverbünden.
Im dritten Teil werden die Private-Equity-typischen Interessenkonflikte und Sorgfaltsanforderungen analysiert. Dieser Teil wird durch eine Untersuchung der Selbstregulierung der Private-Equity-Branche und der jüngsten Änderungen hinsichtlich der staatlichen Aufsicht über Private-Equity-Anbieter und Private-Equity-Fonds - namentlich durch den Dodd-Frank Act in den USA und die Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds in Europa - abgerundet. Insbesondere aus dem Aufsichtsrecht können dabei Pflichten fließen, die die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten überlagern. Der Verfasser kritisiert die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen als unpassend für Private-Equity-Fonds und ihre illiquiden Anlagen, da diese Pflichten nicht deckungsgleich mit den gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten sind und Unklarheiten bei ihrer Modifikation oder Abbedingung durch die Beteiligten bestehen.