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Mergers & Acquisitions-Prozesse (M&A-Prozesse) haben in den letzten Jahren stark zugenommen und sind durch spektakuläre Übernahmen (z.B. Commerzbank - Dresdner Bank) oder Übernahme- und Neustrukturierungsversuche (z.B. Opel) ins Licht der kritischen Öffentlichkeit gerückt. Die verschiedenen Phasen der Post-Merger-Integration (PMI) bergen Probleme und Risiken, die den Erfolg des M&A-Prozesses beeinträchtigen können. In der PMI gilt es, den M&A-Prozess zu stabilisieren und die Gesamtziele und -strategien zu vollenden. Wichtiger Bestandteil ist hier der Faktor Arbeit, also die Arbeitnehmerschaft. Gerade die Arbeitnehmer werden in dieser Phase oft zur Schwachstelle eines ungestörten Ablaufs der PMI. Um den Gesamtablauf gut vorzubereiten und im Folgenden umzusetzen, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dazu gehören die Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen und die Einbeziehung der Vertretergremien, die auf den Bestandschutz des bisher Vereinbarten und Erreichten bedacht sind. Wichtig ist, dass sich nicht Arbeitnehmer und Unternehmer als Gegner gegenüberstehen, sondern durch Kooperation im Wege vertrauensvoller Zusammenarbeit den Unternehmenserfolg unterstützen.
Das vorliegende Buch beschäftigt sich mit den Fragen des kollektiven Arbeitsrechts in der PMI. Im ersten Schritt werden die PMI und ihre Einordnung im M&A-Prozess näher erläutert. Im Weiteren wird beschrieben, was die einzelnen Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts beinhaltet und wie sich diese auf die PMI auswirken beziehungsweise (bzw.) wie diese zu berücksichtigen sind.
Besonders zu beachten ist im kollektiven Arbeitsrecht das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieses ist formales Recht und muss, im Idealfall bevor ein M&A-Prozess in Gang gesetzt wird, beachtet werden. Die gesetzlichen Eckpunkte müssen in ihrer gesamten Komplexität in alle Überlegungen einfließen. Arbeitnehmer werden durch ihre Vertretergremien vertreten, die vor allem die Aufgabe haben, die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerschaft zum richtigen Zeitpunkt geltend zu machen.