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»... ein wirklich nützliches, ein befreiendes Buch - nützlich für das Rechtsleben, nützlich für die Gesundheit seiner Leser, nützlich einfach für den juristischen Zeitgeist. Jeder gescheite Jurist sollte es lesen. Und jeder, dem es von einem empfohlen wird, der es schon gelesen hat, sollte sich für gescheit halten; denn der Empfehlende weiß, daß es für den Dummen eine taube Nuß ist. Juristenfrauen schenkt es Euren Männern! Juristinnenmänner schenkt es Eueren Frauen! Juristenkinder schenkt es Eueren Eltern ...«
Prof. Dr. Hans F. Zacher, Universität München,
in: Bayerische Verwaltungsblätter
»... Absurdes Theater? Nonsens-Literatur? Dies gewiß auch. So etwas mag für überflüssig halten, wer in unserer ernsthaft gemeinten juristischen Produktion - Literatur wie Rechtsprechung - genug Beispiele dafür zu finden glaubt. Aber es ist sicher nützlich, das Gespür dafür zu schärfen. Wer Sinn für derlei Nachdenken über das Recht hat - und das sollte eigentlich jeder sein - muß diese Festschrift also lesen. Der Bedauernswerte, dem dafür das Organ fehlt - wer würde dies übrigens einzugestehen wagen? -, sollte sie aber auf jeden Fall kaufen und sie an deutlich sichtbarer Stelle in seinem Büro verorten (um diese modische Vokabel einmal beim Wort zu nehmen). Er kann sich dadurch auf preiswerte, zeitgeist- und humorsparende Weise den Ruf verschaffen, Sinn für Humor zu haben, und wird nunmehr als Mann von Geist und Witz gelten; ich habe diesen Test mit meinem (freilich kostenlosen) Rezensionsexemplar bereits erfolgreich bestanden. Ein solcher Ruf schmückt - man sollte es nicht für möglich halten - in deutschen Landen noch immer oder schon wieder und ist das Geld für dieses Buch allemal wert.«
Prof. Dr. Hans Sendler, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, in: Deutsches Verwaltungsblatt
»... diese Festschrift ist einzigartig, im Preis erschwinglich und wird, weil durchweg amüsant, viele Leser begeistern. ... Insgesamt: sehr zu empfehlen zur eigenen Lektüre und als Geschenk unter Juristen.«
Prof. Dr. Hans Schneider, Heidelberg,
in: Die öffentliche Verwaltung
»... Was hier auf engstem Raum an gekonnten Aphorismen, Andeutungen, geistreichen Anspielungen und meisterlich formulierten Bezugnahmen auf Veröffentlichungen und Noch-Nicht-Veröffentlichtem des zu Ehrenden steht, kann in seiner Komprimierung nur als einmalig erachtet und beurteilt werden ... Neid- und vorbehaltslos sei gestanden, daß der Rezensent bislang noch keine wissenschaftliche Veröffentlichung Zeile für Zeile inkl. sämtlicher Fußnoten - mit einem so rießigen Spaß gelesen, ja geradezu studiert hat wie dieses Buch. Man sollte es ruhig einmal aussprechen: Diese Festschrift ist keine Sünde wider die Wissenschaft; sie gilt vielmehr als Inbegriff geistiger Wendigkeit und sollte Vor- und Leitbild künftiger Veröffentlichungen sein.«
Prof. Dr. G.H. Schlund, München, in: RIW - Recht der Internationalen Wirtschaft
»... Mit der vorliegenden Gedächtnisschrift haben Herausgeber, Autoren und Verlag eine Lücke im rechtswissenschaftlichen Schrifttum gefüllt. Der Band wird in gelungener Weise Werk und Vermächtnis Nagelmanns gerecht, dessen 1950 erschienene Arbeit über Lückenfüllung seither zur Standardlektüre aller zivilisierten Juristen gehört.«
Neue Juristische Wochenschrift