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Mit der »Kritik der Urteilskraft« (1790) bringt Kant seine kritischen Untersuchungen zu den Möglichkeiten und Grenzen der reinen Erkenntnisvermögen a priori zum Abschluss.
Der Schrift liegt die Einsicht zugrunde, dass auch die reflektierende Urteilskraft auf einem Prinzip a priori beruht, nämlich dem der Zweckmäßigkeit.
Im ersten Hauptteil widmet sich Kant der ästhetischen Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Formen der Natur für unsere Erkenntnisvermögen. Im zweiten Hauptteil erörtert er die Frage, inwieweit wir der Natur selbst eine objektive Zweckmäßigkeit ihrer Formen zuschreiben können. Im Zentrum stehen dabei die Begriffe des Naturzwecks und der sich selbst organisierenden Wesen. Auf eine teleologische Beurteilung der Natur kann dort nicht verzichtet werden, wo wir die Form des Gegenstandes durch den Naturmechanismus nicht erklären können.
Die Edition dokumentiert den Wortlaut der zweiten Originalausgabe von