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Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BGL), die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegeben
werden, sind ein wesentliches Dokument für die Begutachtung von Kraftfahrern, deren Fahreignung im Zweifel steht. Seit ihrer Erstveröffentlichung im Jahr 2000 sind sie wesentlich erweitert bzw. in Teilen grundlegend überarbeitet worden.
Dies machte auch eine Überarbeitung des BGL-Kommentars erforderlich. Die lange erwartete dritte Auflage dieses gut eingeführten Standardwerkes trägt dem Stand der BGL vom 24.5.2018 Rechnung und ist wiederum eine wichtige Hilfe für die Praxis der fachlichen Beurteilung der körperlichen und geistigen Eignung von Kraftfahrzeugführern.
Richtungsweisend neu aufgenommen wurden unter anderem
- eine Einführung in die Systematik der Fahreignungsbegutachtung,
- der fachlich grundlegend neue Ansatz, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen die tatsächliche Risikobewertung ins Zentrum der Fahreignungsbegutachtung zu rücken,
- Hinweise und Grundsätze, ob und inwieweit die Vorgaben der BGL bei bestimmten Kapiteln ohne Weiteres auf ältere Kraftfahrer anwendbar sind, da Fallkonstellationen aufgrund von Wechselwirkungen hier oftmals komplex sein können und im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung einen ganzheitlichen Ansatz erfordern,
- die Betrachtung des Zusammenhangs von intensiven Verkehrsauffälligkeiten und Fahreignung,
- die Anwendbarkeit von Festlegungen der BGL für bestimmte Fälle auch im Kontext von anderen Verkehrsträgern (Luft,
Wasser, Schiene).
Darüber hinaus wurden bereits Hinweise zu fahreignungsrelevanten Krankheitsbildern erarbeitet, deren aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in der gültigen Fassung der BGL noch unzureichend abgebildet sind (etwa Epilepsie und psychische Störungen) oder die als eigenständiges Krankheitsbild in Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. in den BGL bisher noch gar nicht berücksichtigt sind (ADHS und Persönlichkeitsstörungen).
Damit stellt der BGL-Kommentar ein wichtiges und umfassendes Arbeitsmittel für die tägliche Praxis im gesamten Bereich
der Fahreignung dar - nicht nur für Mediziner und Psychologen, sondern auch für Juristen in Justiz und Verwaltung sowie alle, die in der Rehabilitation, der Therapie oder der Begutachtungsvorbereitung engagiert sind, bis hin zu den Betroffenen selbst, denen die Bedingungen und Voraussetzungen für den Erhalt bzw. Wiedererwerb der Fahrerlaubnis transparent gemacht werden. Besonderen Wert wurde auch auf ein umfassendes Verzeichnis an weiterführender Literatur gelegt.