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Mit dem "Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf", das am 01.01.2015 in Kraft getreten ist, wurde das Familienpflegezeitgesetz umfassend geändert. Es soll eine Vereinbarung von häuslicher Pflege und Beruf erlauben, wenn ein Pflegefall in der Familie eintritt. Der Kommentar erläutert alle wichtigen Änderungen und beantwortet die wichtigsten arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Wichtige Themen:
Pflegeunterstützungsgeld - für eine 10tägige Auszeit
Pflegezeit - für eine bis zu sechs Monate dauernde Auszeit
Familienpflegezeit - für eine Arbeitszeitreduzierung
Der Autor:
Dr. Michael Kossens, M.A., Ministerialrat in der Niedersächsischen Staatskanzlei.