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Aktuelle Entwicklungen und Fallbeschreibungen Im Fokus stehen die jüngsten Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht. Der Basiskommentar geht auf die Inklusionsdebatte ein, die von der UN-Behindertenrechtskonvention ausgelöst worden ist, und berücksichtigt den Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Kommentierung widmet sich ausführlich der neuesten Rechtsprechung zum Anspruch auf Betriebliches Eingliederungsmanagement oder zur Möglichkeit, Zusatzurlaub abzugelten. Anhand von Fallbeschreibungen zeigt der bewährte Basiskommentar, was die Regelungen zur »Teilhabe behinderter Menschen« für den Schutz und die Förderung behinderter Beschäftigter bedeuten. Er liefert aktuelle Erläuterungen zur Rechtslage und stellt die Bestimmungen des 2. Teils des SGB IX verständlich dar. Die Schwerpunkte: Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und die Gleichstellung Das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe • Die beschäftigungsfördernden Instrumente des SGB IX Die Rechte der schwerbehinderten Menschen Diskriminierungsschutz Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- und Personalrats sowie der Schwerbehindertenvertretung Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement Personalpolitik Vorteile auf einen Blick: Aktuelle Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht Mit Fallbeschreibungen zur Teilhabe behinderter Menschen Mit der neuesten Rechtsprechung Zielgruppen: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Richter, Gewerkschaftssekretäre, schwerbehinderte Arbeitnehmer, Rechtsanwälte und Mitarbeiter in Behörden und Verbänden Die Autorinnen und Autoren: Werner Feldes, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz der IG Metall-Vorstandsverwaltung, Frankfurt/M. Bettina Fraunhoffer, LL.M., Rechtsanwältin, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht, DGB Rechtsschutz GmbH Ulm. Rainer Rehwald, bis 2012 Jurist im Ressort Arbeits-und Sozialrecht beim Vorstand der IG Metall und Referent. Burkhard von Seggern, Rechtsanwalt in Bonn, bis April 2005 tätig in der Abteilung Arbeitsmarktpolitik des DGB-Bundesvorstandes. Bernd Westermann, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Harald Witt, Richter am Sozialgericht Münster.