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Das Familienpflegezeitgesetz entlastet Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen.
Die wichtigsten Eckpunkte:
• Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz für Beschäftigte, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen
• Pflegezeit: Beschäftigte können sich für die Pflege bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen lassen
• Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate kann die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden
• Zinsloses Darlehen: Zur Abfederung des Lohnausfalls haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen vom Bund
• Kündigungsschutz: Beschäftigte haben während der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit gesetzlich garantierten Kündigungsschutz
Autor:
Dr. jur. Dr. phil. Michael Kossens, M.A., Ministerialrat in der niedersächsischen Staatskanzlei